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SATZUNG

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

 

(1) Der im Jahre 1908 gegründete Verein führt den Namen „Sportverein Germania 08 Bieber“ und hat seinen Sitz in Biebergemünd, Ortsteil Bieber. Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen.

 

(2) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

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§ 2 Vereinszweck und Gemeinnützigkeit

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(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§ 58 Nr. 1 AO).

Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung des Sports.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

  • das Abhalten von geordneten Sport- und Spielübungen,

  • das Durchführen von sportlichen Veranstaltungen und

  • den Einsatz von sachgemäß vorgebildeten Übungsleiter/innen.

 

(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

(3) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.

 

(4) Die Mitglieder erhalten, mit Ausnahme des Auslagenersatzes oder der Aufwandsentschädigung (Ehrenamtspauschale), keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.

 

(5) Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.

 

(6) Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

 

(7) Der Verein ist Mitglied des Landessportbundes Hessen e.V. und erkennt vorbehaltlos die Hauptsat- zung des Bundes und die Satzungen seiner Fachverbände an.

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§ 3 Aufgaben

 

Zu den vorrangigen Aufgaben des Vereins gehören insbesondere:

  • das Durchführen von Sportwettkämpfen, die Ausbildung von Mitgliedern zur Teilnahme hieran, dies in Zusammenarbeit mit dem Landessportbund und dessen Sportverbänden und Organisatio- nen,

  • die Pflege und der Ausbau des Jugend-, Senioren- und Breitensports,

  • das Durchführen von geeigneten Veranstaltungen für Mitglieder und Interessenten zur Förderung

    des Leistungs- und Breitensports sowie

  • die Beschaffung, Erhaltung und Pflege von Sportanlagen und Sportgeräten.

 

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§ 4 Mitgliedschaft

 

(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Die Ablehnung des Aufnahmeantrags kann dem Antragsteller ohne Angabe von Gründen schriftlich mitgeteilt werden. Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.

 

(2) Mitglieder des Vereins sind:

  • Erwachsene

  • Jugendliche (vor Vollendung des 18. Lebensjahres)

  •  Ehrenmitglieder (keine Altersbegrenzung).

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(3) Zu Ehrenmitgliedern mit allen Rechten aber ohne Pflichten können Mitglieder aufgrund langjähriger Verdienste oder außergewöhnlichen Leistungen nach vorherigem Beschluss des Vorstands ernannt werden.

 

(4) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss aus dem Verein, Streichung oder dem Tod des Mitglieds.

 

(5) Der freiwillige Austritt ist dem Vorstand schriftlich gegenüber zu erklären. Der Austritt ist unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Kalenderjahres zulässig. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.

 

(6) Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Satzung oder die Interessen des Vereins verstößt. Über den Antrag auf Ausschluss entschei- det der Vorstand. Zum Ausschluss ist eine Mehrheit von zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder des Vorstandes notwendig. Vor dem Beschluss über den Ausschluss ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Der Beschluss des Ausschlusses ist dem Betroffenen durch den Vorstand bekannt zu geben. Gegen den Ausschließungsbeschluss kann das Mitglied mit einer Frist von einem Monat nach Zugang die Mitgliederversammlung anrufen. Ein Ausschließungsantrag kann von jedem Mitglied gestellt werden. Bei Widerspruch des auszuschließenden Mitglieds entscheidet die Mitgliederver- sammlung endgültig über den Ausschluss. Während des Ausschlussverfahrens ruhen sämtliche Rechte des auszuschließenden Mitglieds. Bei Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf einen Teil am Vereinsvermögen oder einer Beitragsrückerstattung. Das ausgeschlossene Mitglied ist verpflichtet, alle in seiner Verwahrung befindlichen Gegenstände wie beispielsweise Sportkleidung oder Urkunden, die dem Verein gehören, dem Vorstand zu übergeben.

 

(7) Eine Streichung der Mitgliedschaft ist zulässig, wenn das Mitglied trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung durch den Vorstand mit der Zahlung der Beiträge im Rückstand ist. Die Streichung kann durch den Vorstand erst beschlossen werden, wenn seit Absendung des zweiten Mahnschreibens, das den Hinweis auf die Streichung zu enthalten hat, drei Monate vergangen sind.

 

(8) Bei Aufnahme in den Verein hat der Vorstand darauf hinzuwirken, dass sich das Mitglied für die Dauer seiner Mitgliedschaft verpflichtet, am Bankeinzugsverfahren für die Mitgliedsbeiträge teilzunehmen. Laufende Änderungen der Bankverbindung sind dem Verein mitzuteilen. Der Vorstand ist ermächtigt, von Mitgliedern, die nicht am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, einen um die dem Verein damit verbundenen Aufwendungen erhöhten Mitgliedsbeitrag zu erheben. Der Vorstand kann die Auf- nahme von Mitgliedern ablehnen, die nicht am Bankeinzugsverfahren teilnehmen.

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§ 5 Beiträge

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(1) Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Beitrages sowie dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt. Durch die Mitgliederversammlung können auch sonstige Leistungen wie Gebühren, Umlagen oder Arbeitseinsätze beschlossen werden, die von den Mitgliedern zu erbringen sind.

 

(2) Gebühren können erhoben werden für die Finanzierung besonderer Angebote des Vereins, die über die allgemeinen mitgliedschaftlichen Leistungen hinausgehen.

 

(3) Umlagen können erhoben werden bei einem besonderen Finanzbedarf des Vereins, der nicht mit den allgemeinen Etatmitteln des Vereins gedeckt werden kann, insbesondere für die Finanzierung von Baumaßnahmen und Projekten.

 

(4) Die Aufnahme Minderjähriger bedarf der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, die mit dem minderjährigen Mitglied für die Entrichtung des Mitgliedsbeitrags dem Verein gegenüber gesamtschuldnerisch haften.

 

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§ 6 Rechte der Mitglieder

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(1) Mitglieder sind berechtigt, an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen, Anträge zu stellen und an Abstimmungen und Wahlen durch Ausübung ihres Stimmrechts mitzuwirken. Nach Erreichen der Volljährigkeit sind sie auch wählbar.

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(2) Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, besitzen in der Mitgliederversamm- lung kein Stimmrecht.

 

(3) Alle Mitglieder haben das Recht, sämtliche durch die Satzung gewährleisteten Einrichtungen des Vereins zu nutzen. Die Rechte der Mitglieder sind nicht übertragbar.

 

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§ 7 Pflichten der Mitglieder

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Die Mitglieder des Vereins sind verpflichtet,

  • die Vereinssatzung anzuerkennen,

  • die Zwecke des Vereins zu fördern und zu unterstützen,

  • die festgesetzten Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen rechtzeitig zu entrichten,

  • die Anordnungen des Vorstands und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu respektieren,

  • das Vereinseigentum schonend und pfleglich zu behandeln sowie

  • die weiteren sportrechtlichen Vorgaben nach den jeweils geltenden Verbandsrichtlinien bei sportli- chen Aktivitäten zu beachten.

 

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§ 8 Organe des Vereins

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Organe des Vereins sind

  1. der Vorstand (§ 9) und

  2. die Mitgliederversammlung (§ 10).

 

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§ 9 Vorstand

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(1) Der Vorstand besteht aus

  • dem Ersten Vorsitzenden 

  • dem Zweiten Vorsitzenden, 

  • dem Kassierer,

  • dem Schriftführer,

  • dem Jugendleiter,

  • dem Spielausschussvorsitzenden.

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(2) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Erste und der Zweite Vorsitzende sowie der Kassierer. Diese Vorstandsmitglieder sind einzeln vertretungsberechtigt. Die Vertretungsbefugnis des Vorstands ist dahingehend beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften über einen Wert von mehr als fünftausend Euro die Einwilligung des Vorstands erforderlich ist. Der Vorstand kann besondere Vertreter gem. § 30 BGB bestellen und abberufen sowie deren Wir- kungskreis bestimmen. Die Vertretungsmacht erstreckt sich hierbei regelmäßig auf alle Rechtsgeschäf- te, die der zugewiesene Geschäftskreis gewöhnlich mit sich bringt.

 

(3) Dem Vorstand obliegt neben der Vertretung des Vereins die Wahrnehmung der Vereinsgeschäfte nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins und erledigt alle Verwaltungsaufgaben sowie alle Aufgaben, die nicht durch Satzung oder Gesetze einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung und einen Aufgabenverteilungsplan geben sowie bei Erledigung seiner Aufgaben eines Geschäftsführers bedienen. Die Verwendung der Mittel hat nach den Grundsätzen der Wirt- schaftlichkeit bei sparsamster Geschäftsführung ausschließlich zu Zwecken der Pflege des Sports zu erfolgen.

 

(4) Die Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jah- ren gewählt. Sie bleiben so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand von der Mitgliederversammlung ge- wählt wird. Maßgebend ist die Eintragung des neu gewählten Vorstandes in das Vereinsregister. Verschiedene Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes in der laufenden Wahlperiode aus dem Amt, so kann sich der Vorstand aus dem kreise der Vereinsmitglieder selbst durch Zuwahl ergänzen. Das hinzu gewählte Vorstandsmitglied hat die glei- chen Rechte und Pflichten wie alle anderen Vorstandsmitglieder.

 

(5) Die Beschlussfassung des Vorstandes erfolgt in Vorstandssitzungen, zu denen der Vorsitzende, sein Vertreter oder der Schriftführer einlädt. Die Sitzungen des Vorstandes sind grundsätzlich nicht öffentlich. Im Einzelfall kann der Vorsitzende oder sein Stellvertreter anordnen, dass die Beschlussfassung über einzelne Gegenstände im Umlaufverfahren per Email erfolgt. Hierbei ist eine Frist zur Abstimmung über die Beschlussvorlage festzulegen. Die Frist muss mindestens drei Tage ab Zugang der Email-Vorlage betragen. Widerspricht ein Vorstandsmitglied der Beschlussfassung über Email innerhalb der gesetzten Frist, muss der Vorlegende zu einer Vorstandssitzung einladen. Gibt ein Vorstands- mitglied keine Stimme ab, so gilt dies als Zustimmung zum Umlaufverfahren und zur Beschlussvorlage. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Ersten Vorsitzenden den Ausschlag.

 

(6) Wenn es die finanzielle Situation des Vereins zulässt, sind die Vorstandsmitglieder berechtigt, sich Aufwandsentschädigungen aus der Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a Einkommensteuergesetz zu zahlen.

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§10 Mitgliederversammlung

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(1) Die Mitgliederversammlung ist zuständig für alle Aufgaben soweit diese nicht dem Vorstand obliegen. Sie ist ausschließlich zuständig für folgende Angelegenheiten:

  1. a)  Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandes;

  2. b)  Entlastung des Vorstandes;

  3. c) Wahl der Mitglieder des Vorstandes, der Kassenprüfer und weiterer Ehrenämter gemäß dieser Sat- zung;

  4. d)  Festsetzung der Mitgliedsbeiträge sowie etwaiger Umlagen und Gebühren;

  5. e)  Beschlussfassung über Anträge der Mitglieder;

  6. f)  Änderung der Satzung;

  7. g)  Auflösung des Vereins.

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(2) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung – für deren Berufung und Durchführung die gleichen Bestimmungen gelten wir für die ordentliche Mitgliederversammlung – ist einzuberufen, wenn der Vorstand die Einberufung aus wichtigem Grund beschließt oder ein Drittel der Mitglieder schriftlich dies unter Angabe der Gründe vom Vorstand verlangt.

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(3) Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand mindestens zehn Tage vor dem Versammlungstermin und unter Mitteilung der Tagesordnung einzuberufen. Die Einberufung erfolgt durch Veröffentlichung in der Lokalausgabe des Mittelhessen-Bote. Die Einberufung kann auch erfolgen durch Einladung in elektronischer Form gem. § 126 a BGB. Der Fristenablauf beginnt in diesem Falle mit dem Tag der Absendung der Email. Maßgebend für die ordnungsgemäße Ladung ist die dem Vorstand letztbekannte Email-Adresse des Mitgliedes. Die Mitteilung von Adressenänderungen/Änderungen von Email-Adres- sen ist eine Bringschuld des Mitglieds.

 

(4) Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, ist jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederver- sammlung beschlussfähig. Die Leitung der Sitzung oder Versammlung liegt in den Händen des Vorsitzenden oder des hierzu Beauftragten. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, so bestimmt die Mitglie- derversammlung den Leiter. Für die Dauer der Durchführung von Vorstandswahlen wählt die Mitglie- derversammlung aus ihrer Mitte einen Wahlleiter.

 

(5) Bei Beschlüssen und Wahlen entscheidet, soweit die Satzung nichts anderes vorschreibt, die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Stimmrechtsüber- tragungen sind nicht möglich. Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Die Änderung des Vereins- zwecks oder die Auflösung des Vereins bedürfen der Zustimmung von neun Zehntel der stimmberechtigten Vereinsmitglieder.

 

(6) Die Art der Abstimmung wird durch den Versammlungsleiter festgelegt. Eine schriftliche Abstimmung hat jedoch zu erfolgen, wenn ein Drittel der erschienenen Mitglieder dies beantragt.

 

(7) Über die Mitgliederversammlung sowie die Beschlüsse der Versammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Vorsitzenden zu unterschreiben ist.

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§ 11 Kassenprüfer

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Die Kassenprüfer werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von einem Jahr gewählt. Sie dürfen nicht Mitglieder des Vorstands sein. Den Kassenprüfern obliegen die Überwachung der Rechnungs- und Kassenführung sowie die Überprüfung des Jahresabschlusses. Sie haben das Recht, die Vereinskasse und die Buchführung jederzeit zu überprüfen. Über die Prüfung haben sie der Mitglieder- versammlung Bericht zu erstatten. Das Prüfungsrecht erstreckt sich nur auf die buchhalterische Richtigkeit, nicht auf die Zweckmäßigkeit der Vorgänge.

 

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§ 12 Datenschutz/Persönlichkeitsrechte

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(1) Der Verein verarbeitet zur Erfüllung der in dieser Satzung definierten Aufgaben und des Zwecks des Vereins personenbezogene Daten und Daten über persönliche und sachbezogene Verhältnisses seiner Mitglieder. Diese Daten werden darüber hinaus gespeichert, übermittelt und verändert.

(2) Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mit- glieder der

  • Speicherung,

  • Bearbeitung,

  • Verarbeitung oder

  • Übermittlung

ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben und Zwecke des Vereins zu. Eine anderweitige Datenverwendung (beispielsweise Datenverkauf) ist nicht statthaft.

 

(3) Jedes Mitglied hat das Recht auf

  • Auskunft über seine gespeicherten Daten,

  • Berichtigung seiner gespeicherten Daten im Falle der Unrichtigkeit, Sperrung seiner Daten,

  • Löschung seiner Daten.

 

(4) Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mit- glieder weiter der Veröffentlichung von Bildern und Namen in Print- und Telemedien sowie elektroni- schen Medien zu.

 

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§ 13 Auflösung des Vereins

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(1) Die Änderung des Zweckes und die Auflösung des Vereins können nur in einer Mitgliederversammlung mit der in dieser Satzung geregelten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind die Mitglieder des Vorstandes gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Dies gilt auch, wenn der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.

 

(2) Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall des steuerbegünstigten Zweckes gemäß § 2 dieser Satzung fällt das Vermögen des Vereins, soweit es bestehende Verbindlichkeiten übersteigt, der Gemeinde Biebergemünd zu, die es unmittelbar und ausschließlich zur Förderung für gemeinnützige Zwecke des Sports zu verwenden hat.

 

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§ 14 Inkrafttreten

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(1) Die Satzung ist in der vorliegenden Form am 16.12.2011 von der Mitgliederversammlung des Sportverein Germania 08 Bieber e.V. beschlossen worden und tritt nach Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

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EINE ZEITREISE - GESCHICHTEN UND ANEKDOTEN

Eine Zeitreise

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Eine Chronik oder auch Vereinsgeschichten können in Tabellen und nüchternen Aufstellungen gefasst werden. Will man jedoch mehr über den Verein und seine Struktur erfahren, sind es oft die Geschichten aus dem Vereinsleben, die beschreiben wie es um die Motivation und den Teamgeist bestellt ist.

Gerade unter diesem Aspekt erscheint es interessant zurückzublicken, denn wer könnte genau diesen Ansatz besser treffen als die Worte unseres Ehrenmitgliedes Rudi Beck.

 

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Geschichten und Anekdoten

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Als langjähriges Vereinsmitglied und Kassierer, dem es vergönnt war vieles aus nächster Nähe zu erleben, möchte ich es mir nicht nehmen lassen, ein paar Begebenheiten, vor allem aus unserer frühen Vereinsgeschichte zu erzählen, denn es sind die Gründer und Wiedergründer, denen wir die Germania verdanken.

Aller Anfang ist schwer: Das mussten auch die Gründer unseres Vereins erfahren. In der Zeit der Gründung, also nach der Jahrhundertwende, verstand man unter einem Sportverein nämlich nur einen reinen Turnverein, denn das Turnen hatte damals Blütezeit. Der Fußballsport galt noch als Gefährdung jeglicher Moral, sah man doch im Fußballsport ein grobes, körperverletzendes Rowdyspiel. Diese Tatsache sowie das Ausbrechen des 1. Weltkrieges waren dem Vorwärtsstreben der neuen Sportart sehr hinderlich. Nach dem 1. Weltkrieg gründeten 15 junge Burschen den Fußballclub Germania 1921, mussten aber erfahren, dass der Fußballclub Germania 08 noch als bestehender Verein gemeldet war, so dass sich eine Neuanmeldung erübrigte.

Vorsitzender sowie gleichzeitig Schriftführer wurde mein Vater, Adam Beck, der schon während seiner Lehrzeit Mitglied des 1. Fußballclubs 03 Gelnhausen war. Den ersten Lederfußball brachte er ebenso wie seine Fußballerkenntnisse von Gelnhausen mit. Ein großes Ereignis war seinerzeit das Eintreffen der ersten Trikots, die Sonntags um 2.00 Uhr mit der Spessartbahn eintrafen. Sie waren gestreift und hatten die Farben rot-weiß. Zum ersten Mal also brauchte die Mannschaft nicht mit aufgekrempelten Hosenbeinen und Hemdsärmeln zu spielen.

Angesichts dieser schwierigen Anfänge muss es verwundern, dass es bereits in den 30er Jahren in Bieber drei Fußßballvereine gab. Den Sportverein Germania 08 Bieber, die DJK sowie die “Freien”. Der Sportplatz der Germania war auf dem Galgenberg (Schulacker). Dort wurden auch Schulwettkämpfe ausgetragen. Die DJK spielte unterhalb des katholischen Pfarrhauses und der Platz der Freien war bei der Gaststätte Urbach (Lenkwiese). Man darf sich in diesem Zusammenhang schon die Frage stellen: Wo kamen denn die vielen Spieler her, die benötigt wurden? Andererseits kann ich mich noch erinnern, dass von einer Familie 4 Spieler in der 1. Mannschaft und ein weiterer in der 2. Mannschaft gespielt haben.

Zwei Begebenheiten aus der Vorkriegszeit, die ich ihnen nicht vorenthalten möchte, habe ich noch gut in Erinnerung.

Mit einem Bus oder ähnlichem fuhren wir zu einem Punktspiel nach Mittelgründau. Es war der 1. Adventssonntag. Natürlich haben wir verloren. Das machte aber einigen unserer Spieler überhaupt nichts aus. Nach dem Spiel ging es in der Gaststätte lustig zu. Die Wirtin stellte Weihnachtsgebäck auf den Tisch und unsere Spieler zogen eine richtige Show ab. Unter anderem bekamen die Gäste in der vollbesetzten Wirtschaft gezeigt, wie eine Kuh aufsteht. Alle haben sich köstlich amüsiert. Nur ich wollte gerne heim. Die Zeit war schon ziemlich fortgeschritten und endlich ging es heimwärts. Nicht weit gefahren, stockte das Fahrzeug. An mehr als einen Kilometer am Stück war nicht zu denken. Bereits Ortsausgang Mittelgründau fingen die Ersten an, den Rest des Weges zu Fuß zurückzulegen und sie waren auch die Ersten in Bieber. Es dauerte mehrere Stunden, bis wir Lanzingen erreichten. Von da an liefen mein Vater und ich nach Hause. Die meisten waren ja schon ausgestiegen und der Bus hatte sie nie erreicht.

Aber die Geselligkeit war wichtiger als das verlorene Fußballspiel. Trotzdem oder vielleicht gerade wegen solcher Begebenheiten gehörten die gemeinsamen Auswärtsfahrten zu den Höhepunkten der ganzen Woche. Der Andrang von Anhängern, die die Mannschaft zu den Auswärtsspielen begleiten wollten, war streckenweise so groß, dass nur Vereinsmitglieder mitgenommen werden konnten. Selbst der sonntägliche sich stets wiederholende Disput um die Rückfahrt konnte die Begeisterung nicht schmälern.

In einem Heimspiel gegen Kassel, das damals schon Derbycharakter hatte, gingen beide Mannschaften mit großem Eifer und auch mit der nötigen Härte zur Sache. Während des Spielverlaufs ging nach einem Harten Zweikampf ein Gästespieler zu Boden. Im gleichen Moment schrie er auf: “Hilfe Herr Schiedsrichter, ich bin bewusstlos”.

Nach dem 2. Weltkrieg wurde das Fußballspiel wieder aktuell. Mein Vater, Adam Beck, saß in seiner Schuhmacherwerkstatt als die Tür aufging, und überraschend kamen zwei amerikanische Besatzungsoffiziere, die baten, den Fußballverein wieder aufleben zu lassen. Sie kamen deshalb zu meinem Vater, weil er langjähriger Vorsitzender, aber auch politisch Verfolgter war. Er erklärte sich dazu bereit und veranlasste eine Versammlung in der Gaststätte Jean Lückel.

Die Gaststätte war bis auf den letzten Platz besetzt. Die große Begeisterung stand jedem Anwesenden schon ins Gesicht geschrieben. Vorsitzender wurde erneut mein Vater, Adam Beck, und sein Stellvertreter Karl Lückel. Wie ging es aber nun sportlich los? Die amerikanischen Offiziere brachten zwar allerlei Sportartikel mit und schenkten sie dem Verein, ein Fußball war aber nicht dabei. Wir konnten uns beileibe nicht vorstellen, wie man mit einem übergebenen eiförmigen Lederball Fußball spielen sollte.

Ein richtiger Sportplatz war natürlich auch nicht vorhanden. Das erste Spiel wurde auf dem Gelände der Fa. Bonhard ehemals Menü-Variant ausgetragen. Durch diese Wiese ging allerdings ein offener Wassergraben, die Tore waren nur provisorisch hingestellt. Es war eben keine Dauerlösung. Man versuchte es auch mal im Röhrig, bis man auf dem Gelände des jetzigen Schwimmbades für längere Zeit eine Heimat fand. Da gab es natürlich viel zu tun. Wichtigste Frage: Wo kommen die Tore her? Karl Lückel sagte: “Das lasst meine Sorge sein.” Schon am nächsten Tag waren die Tore aufgestellt. Allerdings fehlte in der Sommerseite plötzlich ein Hochsitz. Es musste sich eben beholfen werden.

Das erste Punktspiel war gegen Udenhain. Lediglich 10 Spieler kamen mit ihren Fahrrädern an, aber wir gewannen das Spiel. Ein Zuschauer, bis dahin unbekannt, stand an der Außenlinie und sagte: “Das ist doch kein Fußball, was ihr hier spielt!” Die Antwort kam prompt: “Wenn du es besser kannst, dann spiel am nächsten Sonntag mit.” Am nächsten Sonntag ging es mit dem neuen Mann, dem leider schon lange verstorbenen Josef Klisch, nach Schlierbach. Spielerpässe waren damals unbekannt. Josef Klisch war mit Abstand unser bester Mann und schoss auch das einzige Tor des Tages. Welch ein Jubel, und Josef Klisch sollte ab diesem Tag über Jahre hinweg der entscheidendste Spieler für unseren Verein werden. Heute würde solch ein Spieler sicher die eine oder andere Spielklasse höher spielen, aber damals ging es eben zuerst um den Verein.

Nicht jeder unserer Spieler hatte allerdings so viel Können. So lief ein Verteidiger unserer Mannschaft, von zwei Mitspielern an der Mittellinie bedrängt, immer weiter Richtung eigenes Tor bis das Leder schließlich im eigenen Netz lag.

Gab es für Bieber einen 11er, war klar, dass da der Torhüter aus seinem Gehäuse herauskam und den fälligen Strafstoß schoss .”Bieber hätte mehr Elfer bekommen müssen, dann wären wir vielleicht auch mal aufgestiegen”. Wenn ich soeben meinen Vater zitiert habe, der ja nie ein guter Fußballspieler war, aber dem Fußballsport sehr verbunden und der nach einem verlorenen oder schlechten Spiel niemals sagte, “so was schau ich mir nicht mehr an”, so will ich hier an dieser Stelle einmal die Lage der damaligen Zeit schildern.

Thema Opferbereitschaft: Anfang des 20. Jahrhunderts lernte mein Vater in Gelnhausen das Schuhmacherhandwerk. Da mussten im ersten Ausbildungsjahr noch Kost und Unterkunft gezahlt werden. Im zweiten Jahr war Kost und Unterkunft frei und im dritten Jahr bekamen sie die Woche 50 Pfennig. Der Monatsbeitrag des Fußballvereins 03 Gelnhausen betrug 50 Pfennig. Also war ei Wochenlohn von einem 17jährigen Burschen schon mal hin, nur um Fußball spielen zu können. Nach Hause fahren mit der Spessartbahn war nur am Wochenende möglich. Die Arbeitsstunden betrugen im Winter 12 und im Sommer 14 Stunden. Nur mal ein kleines Beispiel wie es so um die Zeit der Vereinsgründung  war.

Bis heute hat sich natürlich die Finanzsituation des Vereins gewaltig geändert. Sind die Vereinsgeschäfte mittlerweile fast nur noch von Finanz- und Steuerexperten zu bewältigen, so waren diese Geschäfte früher jedenfalls einfacher und verständlicher. Die Haupteinnahmequelle war - man höre und staune - der Spielbetrieb, der heute eher auf der Ausgabeseite stehen dürfte. Blickt man in die Kassenbücher der damaligen Jahre, kann man auf manche Kuriositäten stoßen:

So tauchen auf der Ausgabeliste für 1950 der Betrag von 40 Pf. für 2 Hefte für das Preiskegeln auf; aber auch schon für Massagen für die Spieler zu 18,75 DM. Auf der Einnahmeseite 1951 siehtr man den Betrag von 13,47 DM für einen Filmabend bei einem Eintrittspreis von 15 Pf. Und auch eine Einnahme von 92,06 DM bei einem Verbandsspiel zwischen Bieber und Kassel. Der Gesamtjahresetat bewegte sich in den 50er Jahren bei etwa 2.400 DM. Lediglich im Jubiläumsjahr 1958 wurden etwa 5.000 DM umgesetzt.

Auch am kulturellen Leben des Dorfes war und ist die Germania maßgebend beteiligt. Früher gab es sogar eine Theatergruppe, deren Aufführungen immer große Erfolge versprachen. Die Vorstellungen waren stets gut besucht, denn die Leute kannten ja noch kein Fernsehen. Der erste Maskenball, der in Bieber überhaupt stattfand, wurde von unserem Verein veranstaltet und fand allgemeinen Anklang. Heute ist der Verein regelmäßig Ausrichter der traditionellen Bieberer Kerb und eine Reihe von weiteren Veranstaltungen zieren das Jahresprogramm.

Die nähere Vergangenheit des Vereins stand mehr unter dem Zeichen des Umbruchs, d.h. Sportplatz- und Sportheimbau. Unser heutiges Sportheim wurde 1973 gebaut. Die Einweihung wurde dann zu unserer aller Freude am 12.10.1973 gefeiert. Als nächsten großen Schritt begann man 1978 mit dem Bau unseres heutigen Hartplatzes. Der Rasenplatz wurde schließlich 1982 erstellt und 1988 von Grund auf saniert. In den folgenden Jahren wurden weitgehende Renovierungen unter tatkräftiger Mithilfe der Vereinsmitglieder sowohl im Sportheim als auch auf den Sportanlagen selbst durchgeführt. Wenn ich mit den vorangegangenen Worten im wesentlichen auf das Wirken vergangener Generationen eingegangen bin, bleibt dies nicht ohne Hinweis für die heutige Vereinsarbeit. Gilt es doch Vereinstreue  und Identität als ein Stück Heimat zu verstehen, für die es lohnt sich einzusetzen und so dem SV Germania 08 Bieber eine Zukunft zu geben. Zukunft braucht Herkunft und von dieser Herkunft durfte ich einiges berichten, um die Zukunft sollte es somit auch nicht bange sein.

Dem Vorstand wünsche ich bei seinen Bemühungen um das Wohl des Vereins jedenfalls auch für die Zukunft alles erdenklich Gute. Besonders faire Spiel, begeisterte Zuschauer und sportlichen Erfolg.

 

Rudi Beck

Ehrenmitglied

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